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FG München, 20.10.1992 - 3 K 1886/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1993, 465
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 465 veröffentlichten Gründen statt. - FG Düsseldorf, 20.11.1997 - 11 K 5868/91
Wirksamkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids; Lohnsteuer für Trinkgelder …
Verweigert der Arbeitnehmer gleichwohl die Darlegung der Höhe der gezahlten Trinkgelder, ist es dem Arbeitgeber zumutbar, insbesondere im Hinblick darauf, daß er gemäß § 40 Abs. 3 EStG Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist, die Höhe der Bemessungsgrundlage für die abzuführende Lohnsteuer zu schätzen (a. A. vgl. Urteil des FG Münster vom 15.10.1992 11 K 3210/90 L, EFG 1993, 465). - BFH, 29.11.1994 - VII R 97/93 Die Aggregate waren nach den Feststellungen des FG nämlich auf Betonsockeln montiert, die im Erdboden verankert waren, und hatten zudem mit fünf Tonnen ein so erhebliches Gewicht, daß jedenfalls aus der Kombination dieser beiden Kriterien das geforderte stationärlokale Element des Begriffs "ortsfest" zweifelsfrei erfüllt ist (…vgl. dazu Senatsbeschluß vom 4. Februar 1992 VII B 162/91, BFH/NV 1992, 772 --Hühnerfarm--; Hessisches FG, Urteil vom 4. Mai 1987 7 K 22/84, EFG 1987, 637 = ZfZ 1988, 150 mit im wesentlichen zustimmender Anmerkung von Schrömbges, 152; FG München, Urteil vom 20. Oktober 1992 3 K 1886/91, EFG 1993, 465).